In eigener Sache
Montag, 09.08.2010 , 04.24Déjà-v: In eigener Sache. Mit dem Urteil des Landgerichts München I, Beschluss vom 02.08.2010 und im “Namen des Volkes” gesprochen, bin ich entgegen meiner Rechtsauffassung und den irrtümlicherweise missverständlich interpretierten, zeitgeschichtlichen Ereignissen, meiner hier veröffentlichten Aussagen gezwungen, den Text dieses Artikels so zu formulieren, dass dem Kläger, Mayerbacher Stephan, c/o Medienbeteiligungs GmbH, vertreten durch dieProzessbevollmächtigen, Beiten Burkhardt Rechtanwaltsgesellschaft mbH, genüge getan wird. Der Streitwert wurde auf 20000,- Euro festgesetzt, netto macht das 1.176,91 Euro nebst 5%Zinsen ohne die Kosten des Verfahrens.
Man könnte sich unter Berücksichtigung bereits vergangener Ereignisse unweigerlich die Frage stellen, welcher Zweck sich möglicherweise dahinter verbirgt bzw. welches Ziel hier wohl angestrebt wird. Zeitungen sollte man nicht gleich zum Altpapier legen und so mancher Text im Netz könnte sich später als nützlich erweisen, wenn die Quelle bereits versiegt ist. Selbstverständlich werde ich gegen das Urteil rechtlich vorgehen. Weitere Einzelheiten dazu halte ich hier im Augenblick für nicht sinnvoll. Falls Sie mich unterstützen möchten, oder wie ich, dieses Weblog und seine Inhalte als gefährdete Spezies ansehen, so können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. siehe Impressum
Rico Dummis






