Wenn es die Call-in-Veranstalter …
Donnerstag, 05.07.2007 , 23.55wie 9Live oder Callactive mit ihrer Selbstverpflichtung zur Einhaltung der “Gewinnspielregeln” wirklich ernst meinen würden, wie sie nicht müde werden zu betonen, müßte weder Professor Schneider, Präsident der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, noch jetzt Reinhold Albert, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, nach einer Regelung im 10. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag rufen. Alles könnte viel einfacher sein:
Wenn die Call-in-Veranstalter nämlich ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Gewinnspielregeln ernst nehmen würden, wäre es ihnen ungenommen, gegenüber einer Verbraucherschutzorganisation wie z. B. den Verbraucherzentralen oder gegenüber einem Wettbewerbsverband wie z. B. dem Verband Sozialer Wettbewerb oder sogar Marc Döhler vom Call-in-TV-Forum, also praktisch jedem gegenüber, der die Gewährleistung dafür bietet, daß Verstöße gegen die Gewinnspielregeln verfolgt werden, strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben. In diesen Unterlassungserklärungen könnten sie sich verpflichten, im Falle eines Verstoßes gegen die Gewinnspielregeln eine Vertragsstrafe an den Empfänger der Unterlassungserklärung oder zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung - spontan fällt mir da der “Anonyme Spieler (GA) Interessengemeinschaft e.V.” ein - zu zahlen. Da könnten Verstöße gegen die Gewinnspielregeln rasch teuer werden.
Das werden die Call-in-Veranstalter natürlich nicht tun - und so lange halte ich ihre penetranten Erklärungen, sich an die Gewinnspielregeln zu halten, für reine Lippenbekenntnisse.
Samstag, 07.07.2007 um 2:37 pm
Bekommt man hier eine Info, warum die Seiten call-in-tv.de und gruenergnom.de down sind?
Samstag, 07.07.2007 um 3:32 pm
Tippe mal News ” wgn hackerangriff…”