Eigentlich…

Dienstag, 15.05.2007 , 17.12

…freut es mich ja, daß Stephan Mayerbacher, bekanntermaßen geschäftsführender Gesellschafter der Callactive GmbH, den Weg in dieses Blog gefunden hat und sich hier äußert und auch im Call-in-TV-Forum. Das gäbe im Idealfall die Möglichkeit, zwischen Kritikern und einem “Macher” sachlich über das Call-in-Format zu diskutieren.

Ein bißchen haben wir dadurch auch schon über interne Mechanismen erfahren. Zum Beispiel, daß die Bayerische Landeszentrale für neue Medien den Programmanbieter über den Namen eines Beschwerdeführers informiert. Ob diese Datenübermittlung nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz wirklich zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, ist mir nicht bekannt, ich wage es allerdings zu bezweifeln. Und das nicht nur, weil ich im Zusammenhang mit dem Call-in-TV-Format den Eindruck habe, daß die Bayerische Landeszentrale für neue Medien ihre Aufgaben in diesem Zusammenhang ohnehin nicht allzu ernst nimmt. Es fiele mir allerdings auch nicht zu schwer, die Tatsache einer Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen, selbst wenn sie nicht notwendig wäre, unter bayerischer Spezlwirtschaft abzutun - im Süden der Republik ticken die Uhren eben anders als bei uns im ehemaligen Preußen.

Bedenklich allerdings finde ich es, wenn die nicht-öffentliche Stelle, respektive deren geschäftsführender Gesellschafter Stephan Mayerbacher, einen dergestalt in Erfahrung gebrachten Namen eines Beschwerdeführers, weil er hinter ihm einen Nutzer des Call-in-TV-Forums vermutet, in Kommentaren in diesem Blog postet. Das verstößt eindeutig gegen Art. 19 IV BayDSG und kann nach Art. 37 BayDSG mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 € geahndet werden - falls es jemand dem Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten mitteilte. Gut, das wird der Callactive GmbH wohl nicht wehtun, aber ich hätte die Daten, wäre ich Herr Mayerbacher, trotzdem weder hier noch im Call-in-TV-Forum veröffentlicht.

Abgesehen davon wähnt sich Stefan Mayerbacher zivilrechtlich ebenfalls auf der sicheren Seite. Er meint: “Sie selber, lieber Herr Metzing wissen, dass es da nichts abzumahnen gibt, denn ich unterstelle Herrn [Name redaktionell gelöscht] etc. ja nicht, dass er mit einer Doppelidentität oder ähnlichem irgendetwas strafbares getan hätte, auch beleidige ich niemand, hoffe ich zumindest, […]. Wofür wollen Sie oder der vertretende Anwalt also abmahnen ? Da bin ich ja mal sehr gespannt…”

Hier irrt Herr Mayerbacher. Jeder hat das Recht, über die Veröffentlichung seiner persönlichen Daten, zu denen der Name zählt, selbst zu bestimmen, es sei denn, er wäre, wie z. B. Herr Mayerbacher als geschäftsführender Gesellschafter einer Firma, die ein höchst umstrittenes TV-Format produziert, eine relative Person der Zeitgeschichte. Das ist der Beschwerdeführer, dessen Name Herr Mayerbacher in diesem Blog und im Call-in-TV-Forum veröffentlicht hat, nicht. Er hat das Recht, im Internet “anonym” zu bleiben. Dem Beschwerdeführer stehen daher gegen Herrn Mayerbacher Unterlassungs- und ggf. sogar Schadenersatzansprüche nach §§ 823, 1004 BGB wegen einer Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts, nämlich seiner Individualsphäre, zu. Das hat Herr Mayerbacher offenbar nicht bedacht.

Weiter hat Stefan Mayerbacher offenbar nicht bedacht, daß der Beschwerdeführer wie auch andere potentielle Beschwerdeführer sich durch die Namensnennung im Internet zukünftig davon abhalten lassen könnten, Beschwerden gegen die Callactive GmbH an die zuständige Landesmedienanstalt zu richten, weil sie befürchten müßten, daß ihr voller Name dann von Herrn Mayerbacher ins Internet gestellt werden könnte. Dann könnte das Verhalten Herrn Mayerbachers möglicherweise strafrechtlich sogar als versuchte Nötigung zu werten sein. Auch das hat Herr Mayerbacher offenbar nicht bedacht.

Nun, es ist im wesentlichen nichts, was man nicht vielleicht mit einer förmlichen Entschuldigung an den Beschwerdeführer, dessen voller Name einschließlich Anschrift der Callactive GmbH ja bekannt ist, aus der Welt schaffen könnte.

Aber es gibt auch Grund, sich zu freuen: Der Beschwerdeführer, dessen Name hier genannt wurde, hat auf eine kostenpflichtige Abmahnung diesem Blog gegenüber verpflichtet - sein Name wurde selbstverständlich gelöscht. Und noch etwas, das Anlaß, wenn schon nicht zur Freude, sondern zumindest doch Hoffnung auf eine Auseinandersetzung auf der Grundlage gegenseitigen Respekts gibt: Herr Mayerbacher hat diesen Blog in einem seiner Kommentare “relativ vernünftig” genannt…

metzing

4 Kommentare zu “Eigentlich…”

  1. 1. Carsten schrieb:

    Nun gut Ihr Lieben….

    ich weiß ja nicht wie blöd die Menschen die solche Sendungen gucken sind.. ich hab das “uups ein Aufleger” oder “oh…. kleiner Niels.. wie alt bist Du denn..” schon gleich durchschaut, he, da muß man nicht besonders intelligent sein für…. Fernsehen = Arbeit = Geldverdienen —> Ergo muß es auch eine ganze Reihe Verlierer geben. Ist genauso wie bei der Börse, nur dass dort ein Abzocken wesentlich umständlicher ist und hier und da der Zufall doch nicht auszuschließen ist.

    Ich kann nur sagen…. gleich umschalten wenn so ein beschissenes Programm kommt, am Besten gar nicht mehr Fernsehen!

  2. 2. Karl Ramseier schrieb:

    Also die Benachrichtigung des Bay. Landesdatenschutzbeauftragten ist bereits erfolgt, wie im relevanten Thread auf call-in-tv.de zu lesen ist. Allerdings bezogen auf den Foreneintrag, welchen der User “callactive” im Gegensatz zu Blogkommentaren ja jederzeit hätte ändern können.

    Da ich mich selbst mal sehr intensiv mit dem Datenschutzgesetz auseinandergesetzt habe, ist mir die Aktion vom User “callactive” sehr unangenehm aufgefallen. Ich habe den User “callactive” in einem Post sogar auf die Verletzung des Datenschutzes hingewiesen. Da aber die Nennung de Namens auch am nächsten Tag unverädert im Post enthalten war, habe ich eine entsprechende Beschwerdemail an den BayLDB geschickt.

    Da ich auch bereits mit einem Vorgänger des jetzigen Landesdatenschutzbeauftragten zusammengearbeitet habe, weiß ich, dass zumindest beim Datenschutz die Uhren in Bayern nicht anders als im übrigen Teil der Republik gehen.

    Gruß K. Ramseier

  3. 3. Neues von Callactive « Stefan Niggemeier schrieb:

    […] Mayerbachers Vorgehen wurden von Forenbenutzern als Einschüchterungsversuche gewertet, könnten ihn nun aber in Schwierigkeiten bringen. Der Anwalt Frank Metzing, der u.a. den Betreiber des Call-in-TV-Forums vertritt, hat eine Beschwerde eingereicht und die zuständige Behörde aufgefordert, wegen Verstoß gegen das Bayerische Datenschutzgesetz gegen Mayerbacher zu ermitteln. Er habe die persönlichen Daten zu “sachfremden Zwecken” verwendet: und den Namen des Beschwerdeführers “in unbelehrbarer Weise … mehrmals — trotz rechtlicher Belehrung — hartnäckig immer wieder gepostet”. Gegen Mayerbacher solle deshalb ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeld verhängt werden. […]

  4. 4. Manuel schrieb:

    “Aber es gibt auch Grund, sich zu freuen: Der Beschwerdeführer, dessen Name hier genannt wurde, hat auf eine kostenpflichtige Abmahnung diesem Blog gegenüber verpflichtet” - den Satz verstehe ich leider nicht. Was bedeutet das?

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